Rechtsanwalt/-anwältin

Der Rechtsanwalt vertritt die Interessen seiner Mandanten vor Gericht und berät sie in allen Rechtsangelegenheiten. In seiner Funktion als Organ der Rechtspflege unterstützt er den Richter bei der Rechtsfindung.

Der Zugang zum Beruf erfolgt über ein Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität, das mit der ersten juristischen Staatsprüfung anschließt. Es folgt ein zwei Jahre dauerndes Referendariat, die zweite Staatsprüfung und die sich hieran anschließende Approbation (Zulassung) zum Rechtsanwalt).

Neben dem Weg in die Selbstständigkeit bestehen für Rechtsanwälte Beschäftigungsmöglichkeiten in Anwaltskanzleien, Unternehmen, Hochschulen, Verbänden und im öffentlichen Dienst.

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