Staatsanwalt/-anwältin

Der Staatsanwalt befasst sich mit der Verfolgung von Straftaten und ist an gerichtlichen Strafverfahren beteiligt. Staatsanwälte übernehmen die Leitung von Ermittlungsverfahren und erheben vor Gericht Anklage.

Zum Berufsalltag gehört unter anderem das Prüfen polizeilicher Ermittlungsergebnisse, Begutachten von Tatorten und Ausstellen von Durchsuchungsbefehlen. Als Staatsanwalt hat man abzuwägen, ob vorliegende Sachverhalte in ausreichendem Maße für eine Straftat sprechen und ob vor Gericht Anklage erhoben werden muss. Im Falle einer gerichtlichen Verurteilung leitet der Staatsanwalt die Vollstreckung des Urteils ein.

Den Beruf als Staatsanwalt kann ausüben, wer die Befähigung zum Richteramt innehat. Hierfür erforderlich sind die deutsche Staatsangehörigkeit, ein mit zweitem Staatsexamen abgeschlossenes juristisches Studium und eine absolvierte zweijährige Referendariatszeit. Zum Staatsanwalt auf Lebenszeit kann ernannt werden, wer weiterhin eine dreijährige Probezeit absolviert. Staatsanwälte sind gegenüber ihren Vorgesetzen (beispielsweise Oberstaatsanwalt) weisungsgebunden, was sie vom Richter unterscheidet.

Ähnliche Berufe:

Berufe - Übersicht