Richter/-in

Richter nehmen bei gerichtlichen Verfahren die Rechtssprechung vor, d.h., sie entscheiden neutral und unabhängig darüber welche der Parteien die Gesetze ein- bzw. nicht eingehalten hat. Ehe es zum Urteilsspruch kommt müssen Richter sich über jeden Fall per Aktenlage informieren, die dahinter stehenden Sachverhalte ermitteln, abwägen und abschließend beurteilen. Die Beendigung eines gerichtlichen Verfahrens muss nicht zwangsläufig durch einen Richterspruch erfolgen; in vielen Fällen kann der Richter zwischen den Beteiligten schlichten, so dass der Konflikt in wechselseitigem Einvernehmen mit einem Vergleich endet.

In nahezu allen Lebensbereichen führen Richter die Rechtssprechung durch. Sie arbeiten an Strafgerichten, Arbeits-, Sozial, Verwaltungs-, Finanz- und Patentgerichten, dem Bundesverfassungsgericht und dem Bundesgerichtshof.

Der Zugang zum Beruf setzt die Befähigung zum Richteramt voraus, das heißt, Richter kann werden, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt, sowie ein juristisches Studium mit dem zweiten Staatsexamen und ein zweijähriges Referendariat vorweisen kann.

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