Jurist/-in

Juristen befassen sich mit Rechtsnormen und Gesetzen, mit deren Hilfe das gesellschaftliche Miteinander geregelt wird.
Juristen kennen die Rechtsnormen, ihre Auslegungsmöglichkeiten und die aktuelle Rechtssprechung. Sie erstellen juristische Gesetzestexte und Dokumente, beurteilen Handlungen unter dem Gesichtspunkt der Rechtmäßigkeit, sorgen für juristisch korrekte Handlungsausführungen und schlichten bei unterschiedlichen Interessen.

Um Jurist oder Volljurist zu werden ist ein abgeschlossenes Studium der Rechtswissenschaften an einer Universität erforderlich. Zum Wirtschaftsjuristen kann man sich auch an einigen Fachhochschulen ausbilden lassen. Nach Beendigung des Studiums müssen Juristen eine Referendariatszeit (2 Jahre) und das so genannte zweite juristische Staatsexamen absolvieren.

Die Arbeitsinhalte eines Juristen sind abhängig von Spezialisierung und gewähltem Beruf. Beruf, die einer juristischen Berufsausbildung bedürfen sind unter anderem: Richter, Rechtsanwalt, Notar, Staatsanwalt, Wirtschaftsanwalt.

Je nach ausgeübtem Beruf sind Juristen in unterschiedlichen Organisationen tätig, wie etwa Anwaltskanzleien, Rechtsabteilungen von Unternehmen, Consulting-Dienstleistern, Wirtschaftsprüfungsunternehmen und Hochschulen.

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