Patentanwalt/-anwältin

Um ihr geistiges Eigentum zu schützen melden Unternehmen oder Personen ihre Erfindungen zum Patent an. Solchermaßen geschützte Erfindungen dürfen von Dritten erst nach Ablauf von 20 Jahren nachgebaut werden.

Als Patentanwalt ist man Interessensvertreter von Personen und Unternehmen und vertritt sie gegenüber dem Patentamt und dem Patentgericht. Zu den weiteren Aufgabenbereichen zählt das Beraten zu Erfindungen, die Anmeldung und Verwaltung gewerblicher Schutzrechte (z.B. Marke, Patent) sowie die Verfolgung von Schutzrechtsverletzungen. Patentanwälte arbeiten an der Schnittstelle zwischen den Bereichen Rechtswesen und Naturwissenschaften bzw. Technik.

Beschäftigt werden Patentanwälte in Anwaltskanzleien; auch die freiberufliche Tätigkeitsausübung ist üblich. Als Patentassessor/-in bezeichnet man demgegenüber die in Patentabteilungen von Unternehmen angestellten Mitarbeiter.

Der Zugang zum Beruf erfolgt über ein ingenieur- oder naturwissenschaftliches Studium, dem sich eine dreijährige praktische Ausbildung im Bereich des gewerblichen Rechtschutzes anschließt.

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